Geschmacksmusterrecht
So hochwertig kann ein Computer aussehen (Quelle: Jou Jye Computer GmbH)
Viele Gegenstände erhalten ihr Gepräge durch ihre Ästhetik. Traditionell sind dies Stoffe, Möbel, Leuchten etc. Zunehmend werden aber auch technische Gegenstände nach ästhetischen Gesichtspunkten gestaltet, beispielsweise Computer, Fernsehgeräte, Telefone etc., ja sogar Investitionsgüter wie Werkzeugmaschinen. Grund hierfür ist, dass die Anmutung solcher Gegenstände höherwertiger ist und man deshalb bessere Preise erzielen kann, dass es mehr Freude macht, mit ihnen zu arbeiten, und dass erst dann die Möglichkeit besteht, das Produkt wirksam gegen Produktpiraterie zu schützen. Für den Schutz steht das sogenannte Geschmacksmusterrecht zur Verfügung. Begründet wird der Schutz in der Regel durch formale Anmeldungen, wobei – zumindest in Deutschland und vor dem EU-Geschmacksmusteramt (Harmonisierungsamt) – bis zu 50 Muster innerhalb einer Warenklasse gemeinsam hinterlegt werden können. Der Schutz ist nicht auf identische Nachbildung beschränkt, sondern erfasst auch solche Nachahmungen, die abgeändert sind, bei denen aber gleichwohl die wichtigen Gestaltungselemente übernommen worden sind. Der Schutz ist – zumindest in Deutschland – per einstweiliger Verfügung schnell und wirksam durchsetzbar, und seine Begründung verursacht nur geringe Kosten. Der Schutz entsteht unabhängig davon, ob der jeweilige Gegenstand auch auf einer patent- oder gebrauchsmusterrechtlich schützbaren Erfindung beruht, und unter bestimmten Voraussetzungen sind beide Schutzrechtsarten miteinander kombinierbar.
Unsere Kanzlei hatte von Anfang an Mandanten, die regelmäßig Gegenstände zum Geschmacksmusterschutz angemeldet haben, und zwar national und international, letzteres durch Anmeldungen als internationale Geschmacksmuster bei der Registrierungsbehörde in Genf, als EU-Geschmacksmuster beim Harmonisierungsamt und als nationale Geschmacksmuster darüberhinaus. Wir vertreten unsere Mandanten nicht nur vor den zuständigen Ämtern, sondern auch bei Geschmacksmusterverletzungen vor den ordentlichen Gerichten. Wir führen selbstverständlich auch Recherchen auf das Bestehen älterer Geschmacksmusterrechte durch und erstellen Gutachten im Falle einer Kollision mit Geschmacksmusterrechten.
Unsere Kanzlei hatte von Anfang an Mandanten, die regelmäßig Gegenstände zum Geschmacksmusterschutz angemeldet haben, und zwar national und international, letzteres durch Anmeldungen als internationale Geschmacksmuster bei der Registrierungsbehörde in Genf, als EU-Geschmacksmuster beim Harmonisierungsamt und als nationale Geschmacksmuster darüberhinaus. Wir vertreten unsere Mandanten nicht nur vor den zuständigen Ämtern, sondern auch bei Geschmacksmusterverletzungen vor den ordentlichen Gerichten. Wir führen selbstverständlich auch Recherchen auf das Bestehen älterer Geschmacksmusterrechte durch und erstellen Gutachten im Falle einer Kollision mit Geschmacksmusterrechten.

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