Patent- und Gebrauchsmusterrecht
Deckblatt der Patentschrift Nr. 1 des Kaiserlichen Patentamtes von 1877
In einer globalisierten Wirtschaft ist es unerlässlich, seine Innovationen gegen Nachahmer effektiv zu schützen. Das klassische Instrument gegen solche Nachahmungen ist nach wie vor das Patent- und Gebrauchsmusterrecht. Es schützt Erfindungen auf den Gebieten der Technik und Naturwissenschaft (nur in den USA auch Geschäftsideen). Der Schutz ist umfassend, d.h. er bietet auch Schutz gegen den Import nachgeahmter Produkte beispielsweise aus Billiglohnländern. Es empfiehlt sich, solche Schutzrechte zumindest in den Ländern zu erwirken, in denen für die eigenen Produkte aktuell Absatzmärkte bestehen oder in voraussehbarer Zukunft entstehen werden. Es kann auch sinnvoll sein, Schutzrechte zusätzlich in denjenigen Ländern anzumelden, wo zwar kein Markt für die eigenen Produkte vorhanden ist, jedoch Konkurrenten ansässig sind oder wo die Gefahr besonders groß ist, dass Nachahmerprodukte hergestellt werden.
Der Schutz von Erfindungen gehört zu unseren Kernkompetenzen. Wir offerieren unseren Mandanten auf diesem Gebiet sämtliche in Frage kommenden Dienstleistungen bei der Vorbereitung, Anmeldung und Durchsetzung von Patent- und Gebrauchsmusterschutzrechten. Wir beraten unsere Mandanten bei der Entscheidung für den richtigen Zeitpunkt der Anmeldung einer Erfindung, führen – wenn gewünscht – Recherchen zum Stand der Technik durch, arbeiten mit unseren Mandanten im Dialog die Anmeldeunterlagen aus und reichen sie bei den zuständigen Patentämtern ein, sei es beim Deutschen Patent- und Markenamt, beim Europäischen Patentamt oder – über unser ausländisches Kollegennetz – bei jedem anderen Patentamt weltweit. Wir führen die Prüfungsverfahren durch und verteidigen die Schutzrechte gegen Einsprüche und Nichtigkeitsklagen. Umgekehrt vertreten wir unsere Mandanten bei Angriffen gegen Schutzrechte Dritter in Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren. Wir gehen für unsere Mandanten gegen Schutzrechtsverletzer vor und können hier auf umfangreiche Erfahrungen nicht nur in Deutschland, sondern auch in einer Reihe von anderen Ländern, beispielsweise USA, Kanada, Frankreich, Belgien etc., zurückgreifen. Umgekehrt verteidigen wir unsere Mandanten bei Angriffen Dritter aus solchen Schutzrechten gegen den Vorwurf der Schutzrechtsverletzung.
Daneben erstellen wir Gutachten – auch gerichtliche Gutachten – beispielsweise über die Schutzfähigkeit einer Erfindung oder eines erteilten Patents oder auch über die Verletzung eines Schutzrechts. Wir verwalten die Schutzrechte unserer Mandanten, und wir überwachen für eine Reihe von Mandanten ständig die Patentveröffentlichungen Dritter auf den Gebieten, wo der jeweilige Mandant tätig ist. Schließlich haben wir Erfahrung in der Bewertung von Patentportfolios, beispielsweise beim Erwerb von solchen Portfolios von Dritten oder für die Bewertung stiller Reserven.
Patentanwalt Paul sowie unsere Büroleiterin sind zudem befugt, Geheimanmeldungen zu bearbeiten, da sie bis zur Geheimhaltungsstufe "Geheim" überprüft sind.
Der Schutz von Erfindungen gehört zu unseren Kernkompetenzen. Wir offerieren unseren Mandanten auf diesem Gebiet sämtliche in Frage kommenden Dienstleistungen bei der Vorbereitung, Anmeldung und Durchsetzung von Patent- und Gebrauchsmusterschutzrechten. Wir beraten unsere Mandanten bei der Entscheidung für den richtigen Zeitpunkt der Anmeldung einer Erfindung, führen – wenn gewünscht – Recherchen zum Stand der Technik durch, arbeiten mit unseren Mandanten im Dialog die Anmeldeunterlagen aus und reichen sie bei den zuständigen Patentämtern ein, sei es beim Deutschen Patent- und Markenamt, beim Europäischen Patentamt oder – über unser ausländisches Kollegennetz – bei jedem anderen Patentamt weltweit. Wir führen die Prüfungsverfahren durch und verteidigen die Schutzrechte gegen Einsprüche und Nichtigkeitsklagen. Umgekehrt vertreten wir unsere Mandanten bei Angriffen gegen Schutzrechte Dritter in Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren. Wir gehen für unsere Mandanten gegen Schutzrechtsverletzer vor und können hier auf umfangreiche Erfahrungen nicht nur in Deutschland, sondern auch in einer Reihe von anderen Ländern, beispielsweise USA, Kanada, Frankreich, Belgien etc., zurückgreifen. Umgekehrt verteidigen wir unsere Mandanten bei Angriffen Dritter aus solchen Schutzrechten gegen den Vorwurf der Schutzrechtsverletzung.
Daneben erstellen wir Gutachten – auch gerichtliche Gutachten – beispielsweise über die Schutzfähigkeit einer Erfindung oder eines erteilten Patents oder auch über die Verletzung eines Schutzrechts. Wir verwalten die Schutzrechte unserer Mandanten, und wir überwachen für eine Reihe von Mandanten ständig die Patentveröffentlichungen Dritter auf den Gebieten, wo der jeweilige Mandant tätig ist. Schließlich haben wir Erfahrung in der Bewertung von Patentportfolios, beispielsweise beim Erwerb von solchen Portfolios von Dritten oder für die Bewertung stiller Reserven.
Patentanwalt Paul sowie unsere Büroleiterin sind zudem befugt, Geheimanmeldungen zu bearbeiten, da sie bis zur Geheimhaltungsstufe "Geheim" überprüft sind.

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